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Beiträge zu Gesellschaft und Politik.
Die Regierung, das Grundgesetz und das Völkerrecht
1. Die USA führen nach Ansicht international anerkannter Völkerrechtsexperten einen Externer Linkvölkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Irak.

2. Externer LinkArtikel 25 GG
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

3. Die Gewährung von Überflugrechten und die Gestattung der Nutzung von US-Einrichtungen auf deutschem Staatsgebiet sind daher Externer LinkBeihilfe zum Angriffskrieg.
Externer LinkArtikel 26 GG
(I) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
[...]

4. Bundeskanzler Gerhard Schröder hat den USA volle militärische Bewegungsfreiheit in Deutschland auch für einen völkerrechtswidrigen Irak-Krieg ohne UN-Mandat zugesichert. In einem Stern-Interview sagte Schröder: Externer Link"Ich habe immer erklärt, dass wir die Bewegungsfreiheit unserer Verbündeten nicht einschränken werden. Das bezieht sich auf die USA ebenso wie auf Großbritannien." Es gehe in dieser Frage Externer Link"nicht um Juristerei, sondern um eine politische Entscheidung."

5. Bundeskanzler Gerhard Schröder stellt politische Entscheidungen über geltendes Recht.

6. Externer LinkArtikel 20 GG
[...]
(III) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
[...]

7. Ein Anfangsverdacht ist Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und ist dann gegeben, wenn die auf Tatsachen beruhende Möglichkeit gegeben ist, dass eine Straftat vorliegt.

8. Externer LinkGeneralbundesanwalt Kay Nehm wird trotz mehrerer Strafanträge keine Ermittlungen gegen den Bundeskanzler oder andere Regierungsmitglieder wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges durchführen, da kein Anfangsverdacht vorläge.

9. In seiner Begründung hat Generalbundesanwalt Nehm einen Externer LinkText aus einem Kommentar der UN-Charta Externer Linkfalsch zititert. Das Externer Linkfalsche Zitat verkehrt die Externer Linkursprüngliche Aussage ins Gegenteil.

10. Der Generalbundesanwalt ist ein sogenannter politischer Beamter. Das bedeutet, dass er drauf Bedacht zu legen hat, die grundlegenden staatschutzspezifischen Ansichten der Bundesregierung in die Strafverfolgungstätigkeit einfließen zu lassen.

11. Externer LinkArtikel 20 GG
[...]
(III) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

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