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Grundeinkommen - Ausweg aus der Krise?

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Das Ende der Vollbeschäftigungsgesellschaft

Seit über einem Vierteljahrhundert herrscht in den westlichen Industriegesellschaften keine Vollbeschäftigung mehr. Nichtsdestotrotz schreiben sich Parteien aller Couleur, Arbeitgeber und Gewerkschaften nach wie vor das Ziel "Vollbeschäftigung durch Wachstum" auf ihre Fahnen. Arbeitslosigkeit wird noch immer am Bild einer vollbeschäftigten Gesellschaft gemessen und dann im günstigsten Falle als "Unfall", im schlechtesten Falle als persönliches Versagen des Betroffenen angesehen.
So verwundert es nicht, wenn Reformbestrebungen fast nur auf wirtschaftliches Wachstum1 und Schaffung von Arbeitsplätzen ausgerichtet sind - wenngleich sich in letzter Zeit ein ansatzweises Umdenken abzeichnet: zu offensichtlich ist die Kluft zwischen Wunschdenken und Wirklichkeit geworden.
Mittlerweile ist erkennbar, dass die "Ära der Vollbeschäftigung"2 eine Ausnahmesituation war und nunmehr eine "[...] fundamentale Transformation von Arbeit und Einkommen im Übergang zur Gesellschaft nach der Vollbeschäftigung"3 begonnen hat. Dennoch bleibt der Status quo, die Zwangskoppelung von Lohnarbeit und Einkommen, weiterhin unangetastet. Die Reaktionen von Politik und Wirtschaft auf die Veränderungen zielen indes auf Verhinderung statt Gestaltung des Wandels ab - was allenfalls eine Verzögerung, in jedem Falle aber große Verwerfungen zur Folge haben wird.
Um den Übergang aus der "Vollbeschäftigungsgesellschaft"4 zu meistern, werden die alten Rezepte zunehmend unnütz. Eine neue Idee - die bei genauerer Betrachtung so neu gar nicht ist - zur Lösung jener Probleme, die von der gegenwärtigen Fiktion einer vollbeschäftigten Gesellschaft hervorgerufen werden, ist das Grundeinkommen.
Wie ein solches Grundeinkommen funktionieren soll, was es leisten kann und ob ein Grundeinkommen als gerecht angesehen werden kann, soll hier erörtert werden. Zunächst jedoch soll ein kurzer Blick auf die Historie dieser Idee geworfen werden.

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Geschichte des Grundeinkommens

Der Gedanke eines Grundeinkommens hat eine lange Vergangenheit. Schon im 16. Jahrhundert forderte Juan Luis Vives5 ein garantiertes Mindesteinkommen für alle Bürger. Thomas Morus stellte, ebenfalls im 16. Jahrhundert, in seinem Werk Utopia6 die Forderung nach einer umfassenden Versorgung für Arme auf. Mitte des 17. Jahrhunderts postulieren Tommaso Campanella7 und Francis Bacon8 ein Recht des Mitgliedes einer Gemeinschaft auf die Befriedigung der fundamentalen Lebensbedürfnisse durch die Gemeinschaft.
Später, Ende des 18. und Mitte des 19. Jahrhunderts, befassten sich Thomas Paine9 und Charles Fourier10 mit dem Grundeinkommen, das bei ihnen in verschiedenen Formen, für verschiedene Empfängergruppen, mit oder ohne Gegenleistung durch den Empfänger, angelegt ist, beispielsweise als Sicherung des Existenzminimums, aber auch als Starthilfe für Unternehmertum. Unter dem Eindruck breiter gesellschaftlicher Armut entwarf Theodor Hertzka11 1890 die Utopie einer Gesellschaft, in der die Versorgung jedes Mitgliedes nach seinen individuellen Bedürfnissen selbstverständlich ist.
Anfang des 20. Jahrhunderts entwickelten Karl Ballod12 und Josef Popper-Lynkeus13 das Modell einer garantierten staatlichen Grundversorgung, die an eine Arbeitspflicht gebunden ist. Einige Jahre später plante der Wirtschaftstheoretiker Major Clifford H. Douglas, Bürgern einen Teil des gesellschaftlichen Reichtums in Form einer regelmäßigen Dividende auszuzahlen.14 Im weiteren Verlauf des 20. Jahrhunderts wurden weitere Konzepte eines Grundeinkommens entwickelt.15 Ein prominenter Befürworter des Grundeinkommens ist der Nobelpreisträger Milton Friedman, der bereits 1956 für eine negative Einkommenssteuer plädierte.16 Dieser Vorschlag beeinflusste die Debatte nachhaltig.
In Deutschland entwickelten sich aus dieser Idee verschiedenen Konzepte, die "[...] als negative Einkommenssteuer, als Teilhabersteuer, als Staatsbürgerhaushalt, als Bürgergeld, auch als Lohnsubvention zur Armutsbekämpfung im Niedriglohnsektor [...] diskutiert und kritisiert"17 wurden und werden. Seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts haben sich viele Bewegungen und Initiativen, vor allem aus dem so genannten alternativen Milieu, durchaus aber auch aus dem eher als konservativ zu bezeichnenden Lager, mit dem Grundeinkommen beschäftigt.

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Formen des Grundeinkommens

Was ist nun unter einem Grundeinkommen zu verstehen? Ein Grundeinkommen ist zunächst ein staatlich an jedermann ausgezahlter Betrag. Die Höhe des Betrages ergibt sich aus den unterschiedlichen Konzepten eines Grundeinkommens. Ein weiteres Charakteristikum des Grundeinkommens ist die Personenbezogenheit. Jedes Mitglied der Gemeinschaft erhält also das Grundeinkommen, und zwar unabhängig von der Haushalts- oder Familiengröße oder ähnlichen Kriterien.
Das Konzept des Grundeinkommens lässt sich prinzipiell in zwei Formen unterteilen: Negative Einkommenssteuer und Sozialdividende. Über diese prinzipiellen Formen hinaus lässt sich, gewissermaßen als forciertes Modell, ein bedingungslos garantiertes Grundeinkommen in ausreichender Höhe definieren.

Negative Einkommensteuer

Das Konzept der negativen Einkommensteuer wurde 1956 von Milton Friedman vorgeschlagen. Das Konzept ist mit einer grundsätzlichen Reform der Einkommenssteuer verbunden. Alle Sonderregelungen und -vergünstigungen werden abgeschafft. Die Steuerhöhe liegt bei pauschal 25% über alle Einkommenshöhen. Bei Einkommen, die unter einem bestimmten Schwellenwert liegen, wird die fünfundzwanzigprozentige Steuer nicht eingezogen, sondern ausbezahlt. Als flankierende Maßnahme sollen alle gesetzlichen Mindestlöhne abgeschafft werden, um den Arbeitsmarkt nur durch Angebot und Nachfrage zu regulieren. Durch die Einführung einer negativen Einkommenssteuer würde, so Friedman, das Gesamtsteueraufkommen nicht verändert.
Durch die pauschale Besteuerung und die Abschaffung aller Sonderregelungen werden überdies alle steuerpflichtigen Einkommen in gleicher Weise belastet. Die sozialen Sicherungssysteme können abgeschafft werden, da die Unterstützung für Geringverdiener vollständig aus der negativen Einkommenssteuer bezahlt wird.
Friedman befürwortet das Konzept der negativen Einkommenssteuer aus zwei Argumentationsblöcken heraus: Erstens wird die Effizienz des (Arbeits-) Marktes genutzt und gestärkt. Gleichzeitig kann der bürokratische Aufwand gesenkt und damit der Steuerzahler entlastet werden. Zweitens garantiert die negative Einkommenssteuer die größtmögliche "[...] Freiheit des Individuums bei möglichst wenig Staatseingriffen [...]"18 , beseitigt die entwürdigende Behandlung der Sozialhilfeempfänger und gibt Anreiz zur individuellen Leistung, motiviert also zur Arbeitsaufnahme.
Friedmans Entwurf steht keineswegs konträr zur bestehenden kapitalistischen Marktordnung. Dennoch fand der sich selbst als "Rechten" bezeichnende Ökonom kaum Zustimmung bei Kollegen seiner eigenen Richtung, dafür um so mehr bei " 'linken' Sozialreformern"19 .

Sozialdividende

Die Sozialdividende ist ein an ausnahmslos jedes Individuum ausgezahlter Betrag. Alle Mitglieder einer Gesellschaft werden am gesamtgesellschaftlichen Reichtum, also am Gewinn, beteiligt - ähnlich wie die Aktionäre am Gewinn der Aktiengesellschaft teilhaben. Der Vorteil einer Sozialdividende liegt, mehr noch als bei der negativen Einkommenssteuer, bei der unbürokratischen Verwaltung. Bei der Sozialdividende können soziale Sicherungssysteme abgeschafft werden, die Höhe der Dividende muss bei einem Nullverdiener jedoch dann mindestens das Existenzminimum erreichen.
Da die Sozialdividende ausschließlich über Steuereinnahmen finanziert werden kann, wäre eine spürbare Erhöhung der Steuern bei diesem Modell sehr wahrscheinlich unumgänglich.20 Wenn die Sozialdividende darüber hinaus nicht nur das Existenzminimum abdecken, sondern sich dem Durchschnittseinkommen annähern soll, "[...] bedeutet dies eine allgemeine Umverteilung der verfügbaren Mittel und wirft völlig neue Fragen nach der Verteilung der notwendigen Arbeit auf."21

Grundeinkommen im engerem Sinne

Da sich die Negative Einkommenssteuer über das Lohnarbeits-Einkommen berechnet, ist sie "[...] keinesfalls eine einkommensunabhängige und von Arbeit abgekoppelte Leistung. Denn sie wird ja gezielt kompensativ zum vorhandenen Einkommen zugeteilt."22 Hauptzweck der Negativen Einkommenssteuer ist die Motivationssetzung zur Aufnahme einer Lohnarbeit. "Sie ist in dieser Absicht bewusst nicht existenzsichernd angelegt."23 Die Negative Einkommenssteuer setzt die Aufhebung von Mindestlöhnen voraus; damit zwingt sie auch zur Niedriglohnarbeit. Die Negative Einkommenssteuer kann aufgrund ihrer Koppelung an Einkommen und Lohnarbeit nicht als Grundeinkommen im Sinne eines bedingungslosen Grundeinkommens angesehen werden.
Die Sozialdividende an sich impliziert ebenfalls weder die Bedingungslosigkeit der Auszahlung - diese könnte durchaus an bestimmte Bedingungen geknüpft werden - noch die Garantie der Auszahlung.
Im folgenden Verlaufe soll der Augenmerk auf das weitreichendste Modell, das allgemeine, bedingungslos garantierte, ausreichende Grundeinkommen gelegt werden. Das bedeutet, das Grundeinkommen
"[...] ist [...] nicht ein haushalt- oder familienbezogenes/haushalt- oder familienabhängiges oder solcherart berechnetes Einkommen, [...]
- es wird ohne Bedürftigkeits-, Einkommens- und Vermögensnachweise ausbezahlt,
- es hat keinerlei Arbeitspflicht/-bereitschaft oder Tätigkeitspflicht/-bereitschaft oder Anwartschaften zur Voraussetzung,
- es ist von einem vorher geleisteten Versicherungs-/Äquivalenzbeitrag unabhängig zu gewähren"24 .
Darüber hinaus soll das Grundeinkommen garantiert sein, es muss demzufolge "[...] ein staatlich und rechtlich (ab)gesichertes Einkommen [...]"25 sein. Die Höhe des Grundeinkommens muss eine armutsverhindernde Höhe haben.26

Der Einfachheit und in Abgrenzung zum "einfachen", das heißt nicht garantiertem Grundeinkommen soll dies im Folgenden als "Mindesteinkommen"27 bezeichnet werden.

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Kann ein Mindesteinkommen gerecht sein?

Um beurteilen zu können, ob ein Mindesteinkommen gerecht sein kann, muss zunächst einmal der Begriff der Gerechtigkeit definiert werden. So unterschiedlich die Vorstellungen jedes einzelnen über Gerechtigkeit sind, lässt sich doch eine Gemeinsamkeit ausmachen:

"Sie besteht darin, dass alle Vorstellungen etwas damit zu tun haben, die Frage der Gleichheit bzw. der Gleichbehandlung der Bürger [...] zu stellen und diese zu beantworten suchen."28
Der Begriff der Gleichheit selbst bleibt hier allerdings ungeklärt. Unterschiedliche Vorstellungen von Gleichheit aber führen zu verschiedenen Gerechtigkeitsvorstellungen. Welche Kriterien in die "Berechnung der Gleichheit" einbezogen werden sollen, ist überdies schwer festzulegen,29 es kann ein "Kriterienproblem"30 diagnostiziert werden.
Gerechtigkeitstheoretiker versuchen, dieses Kriterienproblem aufzulösen. Sie benutzen dabei verschiedene "[...] Axiome, Methoden und Begründungen [...]"31 und kommen daher zu vielfältigen verschiedenen Modellen. Eine Auseinandersetzung mit den einzelnen Gerechtigkeitstheorien und ihren Schlussfolgerungen würde den Rahmen dieser Arbeit bei weitem überschreiten. Hier kann ein Analyseraster zur Vereinfachung beitragen.

Analyseraster nach Merkel

Analyseraster "Gerechtigkeitstheorien" nach Merkel

Anhand zweier Kriterien (Kontinuen von umverteilungsfeindlich bis -freundlich und von individual- bis gemeinschaftszentriert), die als Achsen eingesetzt werden, ordnet Wolfgang Merkel Gerechtigkeitstheorien in ein Koordinatensystem ein. Jeder Quadrant repräsentiert unterschiedliche Gerechtigkeitsphilosophien mit ihren jeweilig wichtigsten Vertretern.32 Aus jedem Quadranten greift Merkel eine stellvertreterische Position heraus, um die Frage, welche politischen Handlungsanweisungen sich aus gerechtigkeitsphilosophischer Sicht ergeben, zu beantworten.

Leitvorgaben unter der Prämisse der Gerechtigkeit

Trotz der unterschiedlichen Positionen der untersuchten Gerechtigkeitsphilosophien - vor allem "[...] in den Fragen der Reichweite des Leistungsprinzips, der Rolle des Marktes [...] und den moralischen Eingriffspflichten des Staates [...]33 findet Merkel "[...] fünf zentrale Bereiche der Verteilungsgerechtigkeit in entwickelten Gesellschaften [...]"34 .
Diese Leitvorgaben ordnet Merkel einer Rangfolge unter. Höhere Items haben höhere Priorität bei der Implementation. Die dabei entstehende Prioritätenliste gliedert sich wie folgt:
Erste Priorität: Vermeidung von Armut
Die Vermeidung von Armut ist das wichtigste Ziel, dem sich alle anderen Ziele unterordnen müssen. Es erhält somit den Status eines unveräußerlichen Grundrechts, das "[...] nicht durch andere Gerechtigkeitsziele ersetzt oder kompensiert werden"35 kann. Die Armutsvermeidung erhält deshalb eine so übergeordnete Stellung, weil Lebenschancen und Freiheitsrechte erst über der Armutsschwelle wahrgenommen werden können.36
Zweite Priorität: Bildung und Ausbildung
Der Zugang zu Bildung und Ausbildung hat einen starken Einfluss auf die Wahrnehmung individueller Lebenschancen. Investitionen in Bildung und Ausbildung sind für moderne Gesellschaften deshalb unverzichtbar, weil sie Wertschöpfung und Wohlstand erst ermöglichen.
Dritte Priorität: Inklusion in den Arbeitsmarkt
Solange in einer Gesellschaft "[...] Status, Selbstwertgefühl und soziale Zugehörigkeit primär über die Erwerbsarbeit [...]"37 definiert werden, muss die Schaffung von Teilnahmemöglichkeiten am Arbeitsleben Vorrang vor staatlicher Alimentation haben.
Vierte Priorität: Sozialstaatliche Sicherung und Aktivierung des Sozialstaats
Soziale Standards müssen gesichert und garantiert werden. Gleichzeitig muss ein starker Anreiz zur Arbeitsaufnahme gegeben werden. Diese Vorgaben ergeben sich unmittelbar aus der obersten Priorität, der Armutsvermeidung, und der dritten Priorität, der Inklusion in den Arbeitsmarkt.
Fünfte Priorität: Verringerung der Einkommens- und Vermögensspreizung
Das letzte Kriterium wird, sobald die anderen Ziele verwirklicht sind, gerechtigkeitstheoretisch eher unbedeutend. Eine Einkommensspreizung wäre akzeptabel, wenn, "[...] die am schlechtesten Gestellten [...] davon ebenfalls nennenswert profitieren."38 Inakzeptabel wird diese Ungleichheit jedoch dann, wenn sie zu Armut führt.

Mindesteinkommen und Gerechtigkeit

Anhand der gefundenen Leitvorgaben lässt sich nun das Mindesteinkommen darauf untersuchen, ob es gerechtigkeitsphilosophischen Anforderungen genügen kann.

Armutsvermeidung

Wenn Armutsvermeidung konsequent betrieben werden soll, heißt dass,
"[...] das niemand unter eine bestimmte Schwelle der Armut fallen darf; d.h., dass das Ausmaß der Einkommensungleichheit [...] nach unten begrenzt wird oder spiegelbildlich ausgedrückt: nur Spielraum oberhalb der Armutsschwelle bleibt."39
Zur Vermeidung von Armut kann das Mindesteinkommen zweifelsfrei als geeignet angesehen werden - allerdings nur dann, wenn die Höhe des Mindesteinkommen auch ausreichend ist. Denn um einer "low intensity citizenship"40 entgegenzuwirken, muss die Höhe des Mindesteinkommen über dem Existenzminimum liegen.

Bildung

Institutionalisierte Bildung
Im Bereich der institutionalisierten Bildung führt ein Mindesteinkommen nicht zwangsläufig zu einer Veränderung. Eine Reform des Bildungssystems bleibt weiterhin überfällig. Aus gerechtigkeitsphilosophischer Sicht wäre eine Kombination von Mindesteinkommen mit frei zugänglichen Grund- und weiterführenden Schulen sowie kostenpflichtiger Universitäten durchaus denkbar.
Ein Mindesteinkommen würde die Chancengerechtigkeit in der freien Berufswahl erhöhen. Würde die Berufswahl nicht mehr "[...] nur unter dem Zwang einer zukünftigen Einkommenssicherung erfolgen"41 , sind für den einzelnen mehr Wahlmöglichkeiten vorhanden. Unterliegt die Berufswahl der persönlichen Berufung eines Menschen, ist davon auszugehen, dass diese Tätigkeit als sinnvoll erfahren wird, was wiederum gesellschaftlich produktivere und nützlichere Auswirkungen mit sich führen würde.
Generell abzuwarten wäre, wie sich der gesellschaftliche Wertewandel, der mit der Einführung eines Mindesteinkommens langfristig eintreten würde, auf das Bildungssystem auswirken würde.
Nichtinstitutionalisierte Bildung
Nach Einführung eines Mindesteinkommens wird nichtinstitutionalisierte Bildung einen höheren Stellenwert einnehmen. Wird die Freiheit des Individuums zur Entfaltung seiner "menschlichen Möglichkeiten"42 nicht mehr durch den Zwang zur Lohnarbeit bestimmt, kann der einzelne den gewonnenen Freiraum nutzen, "[...] in dem er seinen Talente und Neigungen verwirklichen [...] kann."43
Inklusion in den Arbeitsmarkt und Arbeitsanreiz Die beiden Vorgaben "Inklusion in den Arbeitsmarkt" und "Arbeitsanreiz" werden hier zusammengefasst, da es im Modell einer Mindesteinkommen-Gesellschaft zu vielen Überschneidungen der beiden Felder kommt.
Eines der häufigsten Argumente gegen ein Mindesteinkommen ist, dass ein solches das Nichtstun fördern würde. Ein Mindesteinkommen würde gegen das Leistungsprinzip verstoßen, und ein Mindesteinkommen sei ungerecht, weil es trittbrettfahrende Arbeitsunwillige auf Kosten einer arbeitenden Minderheit fördere.
Diese Einwände zeigen vor allem, wie stark unsere gegenwärtige Gesellschaft durch die Gleichsetzung von Lohnarbeit und Leistung geprägt ist. Und in der Tat kann ein System, wie es jetzt existiert, ohne Arbeitszwang nicht funktionieren. Diese Strukturen und Maßstäbe des bestehenden Systems können jedoch nicht auf das Modell "Mindesteinkommen" angewandt werden, da dieses Modell die bestehenden Verhältnisse überwindet.

Förderung des Nichtstuns?

Ein gängiger Einwand gegen das Mindesteinkommen ist, es verführe die Menschen zum Nichtstun. Da sich der Mensch vor allem über Arbeit als kreatives, schaffendes Wesen definiere, führe ein Mindesteinkommen und die Abschaffung des Arbeitszwangs höchstens zu sinnentleertem Konsum.
Dieser Einwand entbehrt nicht einer gewissen Paradoxie. Wenn der Mensch sich selbst über Arbeit definiert (was anzunehmen ist), so wird er dieses Selbstverständnis auch dann beibehalten, wenn er nicht gezwungen ist, zu arbeiten, und aus diesem Grunde sinnstiftende Arbeit dem Nichtstun vorziehen. - Andererseits wäre zu erklären, warum Arbeit heute von vielen Menschen als Belastung empfunden wird, wenn sie doch generell sinnstiftend ist.
Die Auflösung dieser Paradoxie liegt in der Aufdeckung der herrschenden Sichtweise, die sinnstiftende Arbeit mit Lohnarbeit gleichsetzt, also lediglich materielle Motive als Motivation zur Arbeit gelten lässt. In dem Moment, wo der materielle Anreiz jedoch zum einzigen Anreiz überhaupt wird, wird die Identität durch Arbeit auf eine "Identität als Lohnarbeiter" reduziert.44 Der materielle Anreiz ist jedoch nicht der einzige Anreiz, der Menschen aktiv werden lässt. Schon in der derzeitigen Gesellschaft wird zunehmend Arbeit geleistet, für die es keine materielle Entlohnung gibt. Die "[...] heute schon zu hoher Form gediehene Schattenwirtschaft [ist] ein deutlicher Beweis dafür [...], dass es den Leuten an [...] auf Tätigkeit drängenden Impulsen keineswegs fehlt."45 . Nicht vergessen darf man in diesem Zusammenhang private Erziehungs-, Pflege und Hausarbeit, die ebenfalls nicht unmittelbar materiell entlohnt wird!
Da das Mindesteinkommen lediglich eine Grundsicherug darstellt, ist außerdem zu erwarten, dass ein materieller Anreiz zur Arbeit weiterhin bestehen bleibt, um beispielsweise höherpreisige Bedürfnisse zu befriedigen.
Nicht vergessen werden darf in diesem Zusammenhang, dass das Bild vom faulenzenden Arbeitsunwilligen auch auf politische Kampagnen, die Sündenböcke für politische Misserfolge suchen und benennen, zurückzuführen ist.46

Verstoß gegen das Leistungsprinzip?

In einer Gesellschaft mit Mindesteinkommen gilt das Leistungsprinzip weiterhin, jedoch ist der Begriff der Leistung nicht mehr ein ausschließlich auf die Lohnarbeit bezogener; der momentan eindimensionale Leistungsbegriff wird also ausgedehnt. Dieser erweiterte Leistungsbegriff beendet aber auch die Ungerechtigkeit, in einer Gesellschaft, in der Lohnarbeit nicht für alle verfügbar ist, die Lohnarbeit zum alleinigen Maßstab der Leistung zu machen.
Förderung von Trittbrettfahrertum?
Ein weiterer, fast reflexartig vorgebrachter Einwand gegen ein Mindesteinkommen ist, dass Arbeitende mit ihrer Leistung nicht nur sich selbst, sondern darüber hinaus auch die Nichtarbeitenden finanzieren müssten. Es entwickele sich eine Anspruchshaltung, wenn man vom Prinzip "keine Leistung ohne Gegenleistung" abkommt.
Dieses hehre Prinzip der Leistungsgerechtigkeit ist in weiten Bereichen unserer jetzigen Gesellschaft jedoch außer Kraft gesetzt. Kann von Leistungsgerechtigkeit gesprochen werden, wenn sich Manager und Vorstände astronomisch hohe Gehälter und Abfindungen genehmigen? Ist es leistungsgerecht, dass unrentable Wirtschaftszweige mit Subventionen künstlich am Leben erhalten werden? Welche Leistung haben Erben erbracht? Welche Leistung haben Spekulationsgewinner erbracht? Welche Leistungsgerechtigkeit erfahren Hausfrauen, Erziehende und Pflegende?
Dennoch: der Anspruch, dass Menschen, die von der Gesellschaft eine Leistung - also hier das Mindesteinkommen - in Anspruch nehmen, der Gesellschaft im Gegenzug auch wieder etwas "zurückgeben" sollen, bleibt bestehen und ist auch gerechtfertigt. Einforderbar ist dieser Anspruch allerdings nicht: Abgesehen davon, dass "Geben und Nehmen" kaum messbar ist, muss die gebende Gesellschaft eben einfach darauf vertrauen, dass eine zukünftige Gegenleistung durch das Individuum erfolgt. Solche Vertrauensvorschüsse findet sich ja auch in unserer derzeitigen Gesellschaft: Kostenlose Bildung beispielsweise wird auch in dem Vertrauen darauf gewährt, dass sich diese Gabe für die Gesellschaft - in welcher Art und Weise auch immer - auszahlt.
Die Problematik des Trittbrettfahrertums hängt natürlich auch vom Selbstverständnis der Gesellschaft und ihrer Individuen ab. In einer nicht mehr ausschließlich materiell und konsum-orientierten Gesellschaft liegt die Gefahr des free riding vermutlich niedriger.
Auch ist zu berücksichtigen, dass die Höhe des Mindesteinkommens einem Trittbrettfahrertum entgegenwirken kann, wenn es - bei Armutsvermeidung! - niedrig genug ist, um "Trittbrettfahren auf hohem Niveau" auszuschließen.

Einkommensspreizung

Die Einführung eines Mindesteinkommens hätte einen starken Umverteilungseffekt zur Folge. Das Mindesteinkommen verhindert damit effektiv ein Auseinanderdriften der Gesellschaft und damit nicht nur die unfreiwillige Exklusion der Armen, sondern genauso die freiwillige und gewollte, aber deshalb nicht weniger gefährliche Exklusion der Reichen aus der Gesellschaft.
Die derzeitige Einkommensverteilung ist nicht gerecht, beruht sie doch auf "politisch-kulturellen Normen"47 und nicht auf der real erbrachten Leistung. Dabei ist allerdings zu beachten, dass Einkommensunterschiede nicht komplett nivelliert werden sollen! Einkommensunterschiede sind durchaus akzeptabel, sofern sie die Leistungsbereitschaft und die Bedürfnisse der Individuen widerspiegeln. Überschreitet die Einkommensverteilung aber eine bestimmtes Maß, entstehen

"[...] für eine Gesellschaft zerstörerische Folgen: Sie führt zur Stärkung der Machtkonzentration, zu Klassenbildung, zu Verteilungskonflikten, zu Statushierarchien; zur Steigerung der Leistungsbereitschaft nur einer gewissen Schicht; der Arbeiter ist desinteressiert an der Kapital- und Investitionsentwicklung, das reine Konsum- und Lohndenken wird dadurch verstärkt. Mit dem hohen Einkommen sind Vorteile verbunden wie größere Gesundheits-, Bildungs-, Freizeit- und Kulturchancen. "48
Diese zerstörerische Folgen gilt es zu vermeiden, da sonst letztlich die Kohäsion der Gesellschaft auf dem Spiel steht. Bricht aber eine Gesellschaft auseinander, werden alle Mitglieder zu den Verlierern gehören.

Das Mindesteinkommen und die Gesellschaft

Das Mindesteinkommen ist mehr als eine Maßnahme zur Umverteilung von Einkommen. Es "[...] würde einen bedeutsamen kulturellen Umbruchprozess einläuten: es würde Unternehmer, Gewerkschaften und Staat als primäre Sinngebungsinstanzen verabschieden [...]."49
Ein Mindesteinkommen garantiert allen Gesellschaftsmitgliedern eine verlässliche Existenzsicherung. Dies wird in Zeiten, in denen die lückenlose Erwerbsbiographie zunehmend zum Auslaufmodell wird, umso bedeutsamer. Das Grundeinkommen kann Existenzängste verringern, indem es eine "gesellschaftliche Verlässlichkeit"50 schafft.
Das staatlich garantierte Mindesteinkommen füllt die abstrakten Freiheitsrechte mit Leben aus, es ermöglicht die aktive Teilnahme an der Gesellschaft und verhindert somit die Erosion der Rechts- und Sozialordnung, die dem permanenten "grundsätzlichen Zweifel"51 unterliegt, der die Gesellschaft als Ganzes bedroht.52

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Ist ein Grundeinkommen machbar?

Wenn vom Mindesteinkommen gesprochen wird, stellt sich zwangsläufig die Frage nach der Durchführbarkeit in der Realität.
Da ein garantiertes Mindesteinkommen kaum in einem Schritt, sondern am ehesten über Übergangsphasen hin zum Mindesteinkommen verwirklicht werden kann, soll hier der spezielle Boden eines garantierten Mindesteinkommen verlassen werden, und wieder das Grundeinkommen prinzipiell auf seine Machbarkeit hin betrachtet werden.

Die Debatte um die Finanzierbarkeit

Die Finanzierbarkeit eines Grundeinkommens zu erörtern, ist ein hartes Brot. Die Befürworter des Grundeinkommens werden beweisen, dass ein Grundeinkommen durchaus finanzierbar ist; die Gegner werden beweisen, dass es unmöglich finanzierbar ist. Den Beweis, den die Realität liefert, bleiben in letzter Konsequenz beide schuldig.
Abgesehen von komplizierten Berechnungsszenarien erscheint einleuchtend, dass einerseits ein Grundeinkommen den Verwaltungsaufwand und damit verbundene Kosten massiv verringert und andererseits der "Versorgungs-, Staats- und Sozialbedarf"53 in einer Gesellschaft, in der "[...] die Menschen selbstversorgend und sich gegenseitig helfend ihre Dinge wieder in die Hände nehmen [...]"54 , sinkt.
Interessant an der Debatte um die Finanzierbarkeit ist allerdings, dass die Bewahrer des bestehenden Systems, das mittlerweile an den Grenzen seiner Finanzierbarkeit angekommen ist, sich für reales Versagen und Fehlhandeln weniger rechtfertigen müssen als die Befürworter eines Modells, das, wenn zwar nicht die Gewissheit, so doch die Möglichkeit bietet, einen Ausweg aus der Misere zu finden.

Ablehnung und Zustimmung

Gegen die Einführung eines Grundeinkommens wird am meisten Widerstand von denjenigen zu erwarten sein, die von den bestehenden Strukturen profitieren und denen bei der Einführung eines Grundeinkommens Zugeständnisse abverlangt werden. Diese Zugeständnisse werden sowohl materieller, als auch ideologischer und herrschaftstruktureller Natur sein. Gegen ein Grundeinkommen werden sich also Privilegierte55 und Personen bzw. Gruppen, die mit politischer oder sonstiger Macht ausgestattet sind, aussprechen.
Unternehmer und Gewerkschaften als "strukturkonservative Machtblöcke"56 werden ebenfalls Widerstand gegen ein Grundeinkommen leisten. Das Grundeinkommen greift die Legitimation dieser beiden Machtblöcke an:

"[...] die materielle und geistige Hegemonie über die Lohnarbeiterschaft. Die Unternehmer - und nur sie - stellen die materiellen Bedingungen zur Verfügung, die den Abhängigen das Überleben ermöglichen; die Gewerkschaften - und nur sie - sorgen dafür, dass die abhängig beschäftigten,angemessen' bezahlt werden."57
Grundlage dieses Konstrukts war und ist "[...] das Allerheiligste des Kapitalismus: die Lohnarbeit."58 Ein Modell, dass diese Grundlage umwälzen wird, wird aufs Schärfste bekämpft werden.
Von etablierter politischer Seite ist aus demselben Grunde - Angst vor Legitimationsverlust - Widerstand zu erwarten. Das Grundeinkommen wird zwar nicht "die Politik abschaffen", jedoch ist anzunehmen, dass Menschen, die mehr an Politik partizipieren, Forderungen an die Volksvertreter stellen, die über Wahlkampfkalkül und Parteiengrenzen hinausgehen.
Einwände gegen ein Grundeinkommen werden auch von jenen kommen, von denen man es eigentlich weniger erwarten würde, weil sie davon profitieren könnten. Die Rede ist von denjenigen Teilen der Bevölkerung, die zwar abstiegsgefährdet sind, die aber noch nicht am unteren Ende der sozialen Skala angelangt sind. Sie brauchen zum Aufrechterhalten ihrer Identität die Abgrenzung zu den Gruppen, die auf der sozialen Leiter bereits ganz unten angekommen sind. "Diese Abgrenzung ist in den meisten Fällen auch nachdrücklicher als die gegen die da oben, die Kapitalisten, die reichen, die »feine« Gesellschaft."59 . Menschen, die subjektiv von Arbeitslosigkeit bedroht sind - und diese Gruppe der Unsicheren zieht immer weitere Kreise quer durch die Gesellschaft - schützen sich durch einen sich selbst auferlegten Arbeitszwang, durch ein selbst verinnerlichtes Arbeitsethos vor der drohenden Arbeitslosigkeit.
Die Ablehnung eines Grundeinkommen wird auch von den Älteren, die sich bereits jahrzehntelang dem Druck des Arbeitszwangs und der - mit dem Alter zunehmenden - potenziellen Bedrohung durch Arbeitslosigkeit ausgesetzt haben (und sich "trotzdem durchgebissen" haben), ausgehen. "Ein Grundeinkommen wird als ungerecht empfunden: warum soll sich jemand nicht diesem Leide aussetzen müssen und doch geschützt sein?"60
Die Befürworter eines Grundeinkommens werden sich vor allem unter denjenigen finden, die im bestehenden System zu den Verlierern der Lohnarbeitsgesellschaft gehören: Frauen, Arbeitslose, Arme. Darüber hinaus finden sich Anhänger eines Grundeinkommens in Gesellschaftsgruppen, die mehr oder weniger unzufrieden mit den Bedingungen einer lohnarbeitszentrierten und konsumorientierten Gesellschaft sind, also postmateriell Wertorientierte.
Ein Interesse an der Einführung eines Grundeinkommens haben können auch Unternehmer, denen eine kostennneutrale Arbeistzeitflexibilisierung Vorteile bringen könnte. Auch das viel beschworene Existenzgründertum würde einen Aufschwung erfahren.61
Da die Meinungsführerschaft in der Gesellschaft von denen geprägt wird, die eher dem Lager der Gegner eines Grundeinkommens zuzurechnen sind, hingegen die Gruppen, die zu den Befürwortern eines Grundeinkommens zu zählen sind, keine starke politische oder gesellschaftliche Lobby besitzen; da die Meinungsführer und -bildner in Teilen starke Organisationsgrade und finanzielle Ausstattungen aufweisen, hingegen die Befürworter (vorerst) allenfalls lose Zusammenschlüsse, in der Regel aber unorganisierte Bevölkerungsgruppen sind: Aus diesen Gründen ist davon auszugehen, dass die Einführung eines Grundeinkommens in naher Zukunft nicht nur erfolgreich verhindert werden kann, sondern überdies das Thema "Grundeinkommen" als wirklichkeitsfremde Spinnerei diffamiert62 und somit aus der politischen und gesellschaftlichen Agenda herausgehalten werden kann.

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Schön, aber nicht realisierbar?

Auf den ersten Blick mag die Forderung nach einem Grundeinkommen oder gar nach einem garantierten Mindesteinkommen eine zwar schöne, aber nicht realisierbare Utopie sein - "Neue soziale Ideen erscheinen den meisten Menschen zuerst immer in der Gestalt des 'Unmöglichen'."63 . Sobald man aber gewissermaßen einen Schritt zurücktritt und diese Utopie nicht mehr aus den verinnerlichten Aspekten der bestehenden Verhältnisse betrachtet, sobald man also das Modell "Grundeinkommen" nicht innerhalb des derzeitigen Systems denkt, sondern als Ersatz des bestehenden Systems, kann es durchaus vorstellbare Formen annehmen.
Ein Grundeinkommen bietet Chancen, den gesellschaftliche Wandel, der stattfinden wird und der bereits begonnen hat, nicht nur mit einer Mischung aus Beschwichtigung und Aktionismus zu begegnen, sondern diesen Wandel zu gestalten. Es gibt bestechende Argumente für das Grundeinkommen (die mit beeindruckenden Argumenten gegen die Fortführung des Bestehenden einhergehen), die allerdings verlangen, verinnerlichte Vorstellungsmuster zu überdenken und hier und da auch zu revidieren.
Die Frage nach dem Mindesteinkommen ist auch eine Frage nach der Ethik. Sie entscheidet sich letztendlich am Menschenbild, das der Befürworter oder Gegner besitzt.
"Die Idee eines Grundeinkommens ist unvereinbar mit einem anthropologischen Pessimismus, nach dem der Mensch prinzipiell böse und korrupt ist, [...] ständig der Kontrolle, des Zwangs und der Abhängigkeit bedarf und deshalb einer rigiden Ordnung unterworfen und durch festgefügte Strukturen diszipliniert werden muss."64
Ein Grundeinkommen könnte die Möglichkeit bieten, zu einer offeneren, verantwortungsvolleren, kommunikativeren und nicht zuletzt auch gerechteren Gesellschaft zu finden. Es muss allerdings auch klar sein, dass das Grundeinkommen allein keine Garantie für eine solche Entwicklung geben kann65 , nötig sind auch die Bereitschaft zur Teilnahme, Mitverantwortung und -gestaltung.
In einer gerechten Gesellschaft müssen Freiheits- und Mitwirkungsrechte nicht nur abstrakt vorhanden sein, sondern verwirklicht werden, sonst bleiben sie für die konkrete Lebensgestaltung unerheblich: " 'Liberale' Freiheit bei materieller Armut, wirtschaftlicher Abhängigkeit und Ausbeutung kommt der faktischen Unfreiheit gleich."66 Die Konkretisierung der Freiheitsrechte aber ist essentiell für eine demokratische und gerechte Gesellschaft. Die bestehende faktische Koppelung dieser Konkretisierung mit Einkommen durch Lohnarbeit kann für immer mehr Menschen nicht aufrecht erhalten werden. Dies führt zur Exklusion der Nicht-Arbeit-Besitzenden aus der "Gesellschaft gleicher Staatsbürger"67 . Die staatliche Garantie einer "materiellen Lebensgrundlage"68 zur Ermöglichung der konkreten Partizipation an der Gesellschaft ist daher zur Aufrechterhaltung des allgemeinen Gesellschaftsvertrages nötig.69
Wer heute über eine gerechtere Gesellschaft nachdenken will, wird nicht darum herum kommen, sich mit dem Grundeinkommen zu befassen.

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Dieser Text ist mir etwas wert:   Was ist das?

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1 Der Ruf nach Wachstum löst indes das Problem der Arbeitslosen bzw. der working poor nicht, schafft aber unter anderem gewaltige ökologische Probleme.

Vgl. Afheldt, Horst: Nachwort zu Arbeit poor. In: Ehrenreich, Barbara: Arbeit poor. S. 231 ff.

2 Vobruba, Georg: Alternativen zur Vollbeschäftigung. Frankfurt am Main 2000. S. 7.

3 Vobruba, Georg: Alternativen zur Vollbeschäftigung. Frankfurt am Main 2000. S. 7.

4 Vobruba, Georg: Alternativen zur Vollbeschäftigung. Frankfurt am Main 2000. S. 11.

5 Vives, Jean Luis: De Subventione Pauperum, Sive des humanis neccesitatibus. O.O. 1526. Zit. in: Blaschke, Ronald: Garantiertes Grundeinkommen. O.O. O.J. S. 6.

6 Morus, Thomas: Utopia. O.O. 1517. Zit. in: Blaschke, Ronald: Garantiertes Grundeinkommen. O.O. O.J. S. 6.

7 Campanella, Tomaso: Der Sonnenstaat. O.O. 1623. Zit. in: Blaschke, Ronald: Garantiertes Grundeinkommen. O.O. O.J. S. 6.

8 Bacon, Francis: Neu-Atlantis. O.O. 1638. Zit. in: Blaschke, Ronald: Garantiertes Grundeinkommen. O.O. O.J. S. 6.

9 Paine, Thomas: Agrarian Justice. O.O. 1796. Zit. in: Blaschke, Ronald: Garantiertes Grundeinkommen. O.O. O.J. S. 6.

10 Fourier, Charles: La Fausse Industrie. Paris 1836. Zit. in: Blaschke, Ronald: Garantiertes Grundeinkommen. O.O. O.J. S. 6.

11 Hertzka, Theodor: Freiland. Ein sociales Zukunftsbild. Leipzig 1890. Zit. in: Blaschke, Ronald: Garantiertes Grundeinkommen. O.O. O.J. S. 6.

12 Atlanticus (Pseudonym für Ballod, Karl): Ein Blick in den Zukunftsstaat. Produktion und Konsum im Sozialstaat. Stuttgart 1898. Zit. in: Blaschke, Ronald: Garantiertes Grundeinkommen. O.O. O.J. S. 7.

13 Popper-Lynkeus, Josef: Die allgemeine Nährpflicht als Lösung der sozialen Frage. Leipzig 1912. Zit. in: Blaschke, Ronald: Garantiertes Grundeinkommen. O.O. O.J. S. 7.

14 Douglas' Social Credit Party gewann 1935 im kanadischen Alberta die Wahlen, die Vergabe von Social Credits wurde aber von der Föderationsregierung Kanadas gestoppt.

Vgl. Blaschke, Ronald: Garantiertes Grundeinkommen. O.O. O.J. S. 7.

15 Vgl. Füllsack, Manfred: Wissensarbeit und Grundeinkommen. O.O. 2003. Zit. in: Blaschke, Ronald (Hrsg.): Garantiertes Grundeinkommen. O.O. O.J. S. 7.

16 Vgl. Gerhardt, Klaus-Uwe / Weber, Arndt: Garantiertes Mindesteinkommen. Für einen libertären Umgang mit der Krise. In: Schmid, Thomas (Hrsg.): Befreiung von falscher Arbeit. Berlin 1986. S. 38.

17 Blaschke, Ronald: Garantiertes Grundeinkommen. O.O. O.J. S. 7.

18 Büchele, Herwig / Wohlgenannt, Lieselotte: Grundeinkommen ohne Arbeit. Wien 1985. S. 116.

19 Büchele, Herwig / Wohlgenannt, Lieselotte: Grundeinkommen ohne Arbeit. Wien 1985. S. 117.

20 Vgl. Gerhardt, Klaus-Uwe / Weber, Arndt: Garantiertes Mindesteinkommen. Für einen libertären Umgang mit der Krise. In: Schmid, Thomas (Hrsg.): Befreiung von falscher Arbeit. Berlin 1986. S. 29.

21 Büchele, Herwig / Wohlgenannt, Lieselotte: Grundeinkommen ohne Arbeit. Wien 1985. S. 116 - 133.

22 Opielka, Michael: Das garantierte Grundeinkommen - ein sozialstaatliches Paradoxon? In Schmid, Thomas (Hrsg.): Befreiung von falscher Arbeit. Berlin 1984. S. 113. Zit. in: Blaschke, Ronald: Garantiertes Grundeinkommen. O.O. O.J. S. 14.

23 Blaschke, Ronald: Garantiertes Grundeinkommen. O.O. O.J. S. 14.

24 Blaschke, Ronald: Garantiertes Grundeinkommen. S. 11.

25 Blaschke, Ronald: Garantiertes Grundeinkommen. O.O. O.J. S. 11.

26 Vgl. Blaschke, Ronald: Garantiertes Grundeinkommen. S. 11.

Vgl. dazu auch: Wiemann, Jürgen: Das Mindesteinkommen als ökonomischer Hebel ökologischer Wirtschaftspolitik. In: Schmid, Thomas (Hrsg.): Befreiung von falscher Arbeit. Berlin 1986.S. 112.

27 Ein anderer möglicher Begriff wäre "Existenzgeld". Generell herrscht in diesem Bereich noch eine Begriffsvielfalt, die nicht gerade zur Verständlichkeit beiträgt.

Vgl. Blaschke, Ronald: Garantiertes Grundeinkommen. O.O. O.J. S. 11.8.

28 Döring, Diether: Anmerkungen zum Gerechtigkeitsbegriff der Sozialpolitik mit besonderer Berücksichtigung liberaler Vorstellungen zur Sozialversicherungspolitik. In: Döring, Diether / Nullmeier, Frank / Pioch, Roswitha / Vobruba, Georg (Hrsg.): Gerechtigkeit im Wohlfahrtsstaat. Marburg 1995. S. 68.

29 Vgl. Döring, Diether: Anmerkungen zum Gerechtigkeitsbegriff der Sozialpolitik mit besonderer Berücksichtigung liberaler Vorstellungen zur Sozialversicherungspolitik. In: Döring, Diether / Nullmeier, Frank / Pioch, Roswitha / Vobruba, Georg (Hrsg.): Gerechtigkeit im Wohlfahrtsstaat. Marburg 1995. S. 68 ff.

30 Merkel, Wolfgang: Soziale Gerechtigkeit und die drei Welten des Wohlfahrtskapitalismus. In: Berliner Journal für Soziologie 2/2001. S. 136.

31 Merkel, Wolfgang: Soziale Gerechtigkeit und die drei Welten des Wohlfahrtskapitalismus. In: Berliner Journal für Soziologie 2/2001. S. 136.

32 Im ersten Quadranten liegen libertäre Theoretiker, im zweiten Quadranten finden sich Liberale. Für die Theoretiker im dritten Quadranten existiert kein gemeinsames Etikett. Im vierten Quadranten lassen sich "keine nennenswerte Positionen" (Merkel) finden. Hinweis: Der Übersichtlichkeit halber wurden in der hier benutzten Grafik nur einige jeweilige Vertreter aufgeführt. - Bei Merkel sind die Quadranten anders angeordnet.

Vgl. Merkel, Wolfgang: Soziale Gerechtigkeit und die drei Welten des Wohlfahrtskapitalismus. In: Berliner Journal für Soziologie 2/2001. S. 136.

33 Merkel, Wolfgang: Soziale Gerechtigkeit und die drei Welten des Wohlfahrtskapitalismus. In: Berliner Journal für Soziologie 2/2001. S. 140.

34 Merkel, Wolfgang: Soziale Gerechtigkeit und die drei Welten des Wohlfahrtskapitalismus. In: Berliner Journal für Soziologie 2/2001. S. 140.

35 Merkel, Wolfgang: Soziale Gerechtigkeit und die drei Welten des Wohlfahrtskapitalismus. In: Berliner Journal für Soziologie 2/2001. S. 141.

36 Vgl. Merkel, Wolfgang: Soziale Gerechtigkeit und die drei Welten des Wohlfahrtskapitalismus. In: Berliner Journal für Soziologie 2/2001. S. 141.

37 Merkel, Wolfgang: Soziale Gerechtigkeit und die drei Welten des Wohlfahrtskapitalismus. In: Berliner Journal für Soziologie 2/2001. S. 142.

38 Merkel, Wolfgang: Soziale Gerechtigkeit und die drei Welten des Wohlfahrtskapitalismus. In: Berliner Journal für Soziologie 2/2001. S. 144.

39 Döring, Diether: Anmerkungen zum Gerechtigkeitsbegriff der Sozialpolitik mit besonderer Berücksichtigung liberaler Vorstellungen zur Sozialversicherungspolitik. In: Döring, Diether / Nullmeier, Frank / Pioch, Roswitha / Vobruba, Georg (Hrsg.): Gerechtigkeit im Wohlfahrtsstaat. Marburg 1995. S. 76.

40 Mit diesem Schlagwort meint der Politikwissenschaftler Guillermo O'Donnell, dass Armut über die Ungleichverteilung von Ressourcen hinaus die Verhinderung der Zugänglichkeit von Grundrechten für Arme bedeutet.

Vgl. Merkel, Wolfgang: Soziale Gerechtigkeit und die drei Welten des Wohlfahrtskapitalismus. In: Berliner Journal für Soziologie 2/2001. S. 141.

41 Büchele, Herwig / Wohlgenannt, Lieselotte: Grundeinkommen ohne Arbeit. Wien 1985. S. 22.

42 Büchele, Herwig / Wohlgenannt, Lieselotte: Grundeinkommen ohne Arbeit. Wien 1985. S. 23.

43 Büchele, Herwig / Wohlgenannt, Lieselotte: Grundeinkommen ohne Arbeit. Wien 1985. S. 35.

44 Geissler, Birgit: Die Arbeitsorientierung von Lohnarbeitern. In: Zoll, Rainer (Hrsg.): "Hauptsache, ich habe meine Arbeit". Frankfurt am Main 1984. S.53.

45 Schmid, Thomas: Industrie ohne Glück - Argumente für eine blockübergreifende Abrüstung der Arbeit. In: Ders. (Hrsg.): Befreiung von falscher Arbeit. Berlin 1986. S. 13.

46 Vgl. dazu Oschmiansky, Frank: Faule Arbeitslose? In: Aus Politik und Zeitgeschichte 6-7/2003.

47 Büchele, Herwig / Wohlgenannt, Lieselotte: Grundeinkommen ohne Arbeit. Wien 1985. S. 68.

48 Büchele, Herwig / Wohlgenannt, Lieselotte: Grundeinkommen ohne Arbeit. Wien 1985. S. 68.

49 Schmid, Thomas: Industrie ohne Glück - Argumente für eine blockübergreifende Abrüstung der Arbeit. In: Ders. (Hrsg.): Befreiung von falscher Arbeit. Berlin 1986. S. 12.

50 Büchele, Herwig: Auf dem Weg zu einer gastfreundlicheren Gesellschaft Zur linken Kritik am Mindesteinkommen. In: Schmid, Thomas (Hrsg.): Befreiung von falscher Arbeit. Berlin 1986. S. 78.

51 Dahrendorf, Ralf: Ein garantiertes Mindesteinkommen als konstitutionelles Anrecht. In: Schmid, Thomas (Hrsg.): Befreiung von falscher Arbeit. Berlin 1986. S. 133.

52 Vgl. Dahrendorf, Ralf: Ein garantiertes Mindesteinkommen als konstitutionelles Anrecht. In: Schmid, Thomas (Hrsg.): Befreiung von falscher Arbeit. Berlin 1986. S. 133 ff.

53 Weber, Arnd / Gerhardt, Klaus-Uwe: Garantiertes Mindesteinkommen. Für einen libertären Umgang mit der Krise. In: Schmid, Thomas (Hrsg.): Befreiung von falscher Arbeit. Berlin 1986. S. 42.

54 Weber, Arnd / Gerhardt, Klaus-Uwe: Garantiertes Mindesteinkommen. Für einen libertären Umgang mit der Krise. In: Schmid, Thomas (Hrsg.): Befreiung von falscher Arbeit. Berlin 1986. S. 42

55 "Und dies nicht, weil es auf ihre Kosten geht, sondern weil ihre Privilegien mit der Schadenfreude gekoppelt sind: einige haben eben Pech gehabt. Die Erwartung, dass Privilegien gerecht beziehungsweise selbstverständlich sind, setzt voraus, dass Elend - ob selbst verschuldet oder durch ,Pech' verursacht - eben unvermeidlich ist."

Büchele, Herwig / Wohlgenannt, Lieselotte: Grundeinkommen ohne Arbeit. Wien 1985. S. 104.

56 Schmid, Thomas: Industrie ohne Glück - Argumente für eine blockübergreifende Abrüstung der Arbeit. In: Ders. (Hrsg.): Befreiung von falscher Arbeit. Berlin 1986. S. 9.

57 Schmid, Thomas: Industrie ohne Glück - Argumente für eine blockübergreifende Abrüstung der Arbeit. In: Ders. (Hrsg.): Befreiung von falscher Arbeit. Berlin 1986. S. 8.

58 Schmid, Thomas: Industrie ohne Glück - Argumente für eine blockübergreifende Abrüstung der Arbeit. In: Ders. (Hrsg.): Befreiung von falscher Arbeit. Berlin 1986.. S. 9.

59 Neumann, Enno: Gesellschaftsbilder und alltagspraktische Orientierungen in sozialen Deutungsmustern. In: Zoll, Rainer (Hrsg.): "Hauptsache, ich habe meine Arbeit". Frankfurt am Main 1984. S. 41.

60 Büchele, Herwig / Wohlgenannt, Lieselotte: Grundeinkommen ohne Arbeit. Wien 1985. S. 104.

61 Vgl. Blaschke, Ronald: Garantiertes Grundeinkommen. O.O. O.J. S. 50.

62 "Alle grundsätzlichen Reformen, von der Einführung des allgemeinen Wahlrechts über das Recht, sich in Gewerkschaften zusammenzuschließen, bis hin zum Ausbau der modernen Sozialversicherungssysteme, wurden zuerst lächerlich gemacht und als zerstörerisch bekämpft."

Büchele, Herwig / Wohlgenannt, Lieselotte: Grundeinkommen ohne Arbeit. Wien 1985. S. 187.

63 Büchele, Herwig / Wohlgenannt, Lieselotte: Grundeinkommen ohne Arbeit. Wien 1985. S. 98.

64 Büchele, Herwig / Wohlgenannt, Lieselotte: Grundeinkommen ohne Arbeit. Wien 1985. S. 99.

65 Das kann aber kein Argument gegen das Grundeinkommen sein - diese Garantie kann das bestehende System ebenfalls nicht bieten.

66 Büchele, Herwig / Wohlgenannt, Lieselotte: Grundeinkommen ohne Arbeit. Wien 1985. S. 21.

67 Dahrendorf, Ralf: Ein garantiertes Mindesteinkommen als konstitutionelles Anrecht. In: Schmid, Thomas (Hrsg.): Befreiung von falscher Arbeit. Berlin 1986. S. 133.

68 Dahrendorf, Ralf: Ein garantiertes Mindesteinkommen als konstitutionelles Anrecht. In: Schmid, Thomas (Hrsg.): Befreiung von falscher Arbeit. Berlin 1986. S. 134.

69 Vgl. Dahrendorf, Ralf: Ein garantiertes Mindesteinkommen als konstitutionelles Anrecht. In: Schmid, Thomas (Hrsg.): Befreiung von falscher Arbeit. Berlin 1986. S. 133 ff.

Literaturverzeichnis

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Naegele, Gerhard: Demographischer Wandel und "Erwerbsarbeit". In: Aus Politik und Zeitgeschichte 3-4/2001

Oschmiansky, Frank: Faule Arbeitslose? Zur Debatte über Arbeitsunwilligkeit und Leistungsmißbrauch. In: Aus Politik und Zeitgeschichte 6-7/2003

Schmidt, Johannes: Gerechtigkeit, Wohlfahrt und Rationalität. Axiomatische und entscheidungstheoretische Fundierungen von Verteilungsprinzipien. Freiburg 1991.

Schmid, Thomas (Hrsg.): Befreiung von falscher Arbeit. Thesen zum garantierten Mindesteinkommen. Berlin 1984.

Schmid, Thomas (Hrsg.): Befreiung von falscher Arbeit. Thesen zum garantierten Mindesteinkommen. Vollständig veränderte Neuauflage. Berlin 1986.

Trenbrock, Christian: Arbeit für 4,90 Euro. In: Die Zeit 22/03

Vobruba, Georg: Alternativen zur Vollbeschäftigung. Frankfurt am Main 2000.

Zoll, Rainer (Hrsg.): "Hauptsache, ich habe meine Arbeit". Frankfurt am Main 1984.

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